Persönliche Betreuung durch Mitglieder der Familie statt anonymer Betreuung durch den Staat.

Vor dieser Alternative stehen Sie, wenn Sie für Ihre Betreuung im Alter und/oder bei schwerer Erkrankung vorsorgen wollen.
Geeignete Mittel sind Vollmachten an Personen Ihres Vertrauens, die Sie sich selber aussuchen.

Nähere Informationen und Hinweise zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier in unserem Merkblatt.

Hinweis zum Infektionsschutz – Coronavirus

Liebe Besucher und Mandanten,

bitte betreten Sie unser Büro nicht, wenn Sie

Rufen Sie uns in diesen Fällen bitte an und klären Sie das weitere Vorgehen telefonisch ab.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass Termine derzeit generell ausschließlich nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind.

Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter 08 21/34 55 56 0.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!