Auch wer sich vermeintlich ewig bindet, sollte beizeiten das eine oder andere prüfen.

Zum Beispiel die Frage, ob ein Ehevertrag nicht bösen Überraschungen vorbeugen kann? Ob Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft – der Notar steht mit Rat und Tat zur Seite. Auch im privaten Bereich minimieren klare Regelungen künftigen Interpretationsbedarf. Das gilt auch für Adoptionen und für eine immer wichtige werdende Altersvorsorge – die Vorsorgevollmacht. Eine Person des Vertrauens gilt es für den Fall der Fälle zu bestimmen. Ihr Notar berät ausführlich. Natürlich auch wenn die Folgen einer Scheidung zu regeln sind.

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